Tierärztin untersucht einen Hund, die Halterin schaut zu
Klarheit von Anfang an

Kosten & Bezahlung

Gute Medizin soll nachvollziehbar bleiben – auch beim Preis. Hier erfahren Sie, wie wir abrechnen, wie Sie bezahlen und was bei größeren Beträgen möglich ist.

Was kostet die Behandlung?

Abrechnung nach der GOT

Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab. Was eine Behandlung kostet, hängt von ihrer Art und ihrem Umfang ab.

Nach einer Untersuchung erstellen wir Ihnen gern eine Kostenschätzung für weitere Behandlungen, Operationen oder Diagnostik. Fragen Sie auch vor und während der Behandlung jederzeit, welche Kosten zu erwarten sind – soweit sich das medizinisch einschätzen lässt.

Tierärztin untersucht eine Katze
Im Notfall

Höhere Gebühren im Notdienst

Außerhalb der regulären Sprechstunde – im Notdienst – fallen deutlich erhöhte Gebühren und eine zusätzliche Notfallpauschale an.

So läuft die Bezahlung

Rechnung & Zahlungsmöglichkeiten

Sie erhalten von uns nach der Behandlung immer eine detaillierte Rechnung mit Diagnose, allen Einzelposten und den angewandten Medikamenten.

Die Behandlungskosten begleichen Sie direkt im Anschluss. Dies kann mit EC-, Debit-, Kreditkarte oder in bar erfolgen.

Fallen größere Kosten an, bieten wir die Möglichkeit, die Rechnung an den Finanzdienstleister BFS abzutreten.

Bei größeren Beträgen

Ratenzahlung über BFS

Bei größeren Kosten – etwa für eine Operation oder im Notfall – können Sie die Rechnung an den Finanzdienstleister BFS abtreten und in Raten zahlen: innerhalb von 90 Tagen ohne zusätzliche Kosten und Zinsen, gute Bonität vorausgesetzt. Das verschafft Ihnen in schwierigen Situationen etwas Luft und Zeit.

Weiterführende Info

Tierkrankenversicherung

Wir möchten Ihrem Tier die bestmögliche Medizin bieten – mit gut ausgebildetem Team und moderner Ausstattung wie Ultraschall, Röntgen und Inhouse-Labor. Bei einer plötzlichen schweren Erkrankung oder einem chronisch kranken, älteren Tier kommen jedoch schnell höhere Summen zusammen.

Wir empfehlen deshalb eine Tierkrankenversicherung oder ein „Tier-Sparkonto“, um alle notwendigen Behandlungskosten abdecken zu können.

Gut zu wissen

Warum wir nicht direkt mit Versicherungen abrechnen

  • Je nach Vertrag gibt es eine Selbstbeteiligung oder Jahresobergrenze, die eventuell schon überschritten ist.
  • Bestimmte Leistungen sind von vornherein ausgeschlossen.
  • Versicherungen zahlen oft erst nach langer Zeit – dabei können Mahngebühren entstehen.
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